Gasprüfung – G 607

Die Gasprüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 dient der Sicherheit von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen. Seit dem 19. Juni 2025 ist die regelmäßige Prüfung von Flüssiggasanlagen wieder verpflichtend und muss alle zwei Jahre durch einen anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden.

Im Rahmen der Gasprüfung werden unter anderem die Gasanlage, Leitungen, Anschlüsse, Sicherheitseinrichtungen und Gasgeräte auf Dichtheit, Funktion und ordnungsgemäßen Zustand überprüft. So können mögliche Mängel frühzeitig erkannt und Sicherheitsrisiken vermieden werden.

Nach erfolgreicher Prüfung wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt und das Fahrzeug erhält eine Prüfplakette.

Was wird geprüft?

  • Ordnungsgemäßer Zustand der gesamten Anlage
  • Flüssiggasanlage auf Dichtheit
  • Gasleitungen und Anschlüsse
  • Druckregler und Sicherheitseinrichtungen
  • Gaskasten und Belüftung
  • Gasgeräte wie Heizung, Kocher oder Kühlschrank

Wichtiger Hinweis: Bitte bringen Sie zur Gasprüfung das gelbe Prüfbuch oder die Konformitätsbescheinigung der Gasanlage mit. Da die Prüfung nur nach vorheriger Abstimmung durchgeführt werden kann, ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich.

KÜS-Prüfstelle Taufkirchen

Tölzer Straße 61
82024 Taufkirchen OT Potzham

Tel.: 089 242 083 16
Mobil: 0172 96 46 366

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

09:00 – 17:00 Uhr

Wir arbeiten bevorzugt mit Terminvereinbarung

Aktuelle Öffnungszeiten und kurzfristige Änderungen finden Sie auf dem
Google-Profil der KÜS Prüfstelle Taufkirchen

Hauptuntersuchung (HU) bei der KÜS Prüfstelle in Taufkirchen bei München