Die Gasprüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 dient der Sicherheit von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen. Seit dem 19. Juni 2025 ist die regelmäßige Prüfung von Flüssiggasanlagen wieder verpflichtend und muss alle zwei Jahre durch einen anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden.
Im Rahmen der Gasprüfung werden unter anderem die Gasanlage, Leitungen, Anschlüsse, Sicherheitseinrichtungen und Gasgeräte auf Dichtheit, Funktion und ordnungsgemäßen Zustand überprüft. So können mögliche Mängel frühzeitig erkannt und Sicherheitsrisiken vermieden werden.
Nach erfolgreicher Prüfung wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt und das Fahrzeug erhält eine Prüfplakette.
Was wird geprüft?
- Ordnungsgemäßer Zustand der gesamten Anlage
- Flüssiggasanlage auf Dichtheit
- Gasleitungen und Anschlüsse
- Druckregler und Sicherheitseinrichtungen
- Gaskasten und Belüftung
- Gasgeräte wie Heizung, Kocher oder Kühlschrank
Wichtiger Hinweis: Bitte bringen Sie zur Gasprüfung das gelbe Prüfbuch oder die Konformitätsbescheinigung der Gasanlage mit. Da die Prüfung nur nach vorheriger Abstimmung durchgeführt werden kann, ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich.