Änderungsabnahme

Nach dem Einbau bestimmter Fahrzeugteile ist eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO erforderlich, damit Ihr Fahrzeug weiterhin den gesetzlichen Vorschriften entspricht und sicher am Straßenverkehr teilnehmen darf.

Typische Beispiele sind:

  • Fahrwerke und Tieferlegungen
  • Felgen und Rad-Reifen-Kombinationen
  • Spurverbreiterungen
  • Sportauspuffanlagen
  • Anhängerkupplungen
  • Sonstige technische Umbauten

Für die Änderungsabnahme benötigen wir die zugehörigen Unterlagen, beispielsweise eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein Teilegutachten oder eine andere Genehmigung für das eingebaute Bauteil.

Im Rahmen der Prüfung kontrollieren wir, ob:

  • die verbauten Teile für Ihr Fahrzeug zulässig sind,
  • alle Auflagen aus dem Gutachten eingehalten wurden,
  • sich das Fahrzeug weiterhin in einem verkehrssicheren Zustand befindet.

Die positive Änderungsabnahme wird dann durch die Ausstellung eines Änderungsnachweises (Nachweis über den ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen) schriftlich bestätigt.Die in diesem Nachweis aufgeführten Änderungen für die Fahrzeugpapiere müssen aber nicht in jedem Fall direkt in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sondern es ist auch möglich, diese erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren (Ummeldung oder Halterwechsel) hier übernehmen zu lassen. In diesem Fall reicht es aus, den Nachweis bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

KÜS-Prüfstelle Taufkirchen

Tölzer Straße 61
82024 Taufkirchen OT Potzham

Tel.: 089 242 083 16
Mobil: 0172 96 46 366

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

09:00 – 17:00 Uhr

Wir arbeiten bevorzugt mit Terminvereinbarung

Aktuelle Öffnungszeiten und kurzfristige Änderungen finden Sie auf dem
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Hauptuntersuchung (HU) bei der KÜS Prüfstelle in Taufkirchen bei München