Einzelabnahmen

(im Auftrag des Technischen Dienstes der KÜS)

Einzelabnahmen, Vollgutachten oder 21er – so werden Begutachtungen zur Erteilung einer Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO im Volksmund auch genannt.

Diese Dienstleistung wird z. B. dann nötig wenn die Betriebserlaubnis eines bereits zugelassenen Fahrzeuges erloschen ist, etwa, wenn mehrere sich gegenseitig beeinflussende Umbauten am Fahrzeug vorgenommen werden, die über ggf. vorliegende Prüfzeugnisse (ABE, ECE, Teilegutachten) nicht abgedeckt sind.

Beispielsweise eine Fahrwerksänderung in Verbindung mit Spurverbreiterungsplatten und einer größeren Rad-/Reifenkombination. Solche umfänglichen Tuningmaßnahmen führen in der Regel dazu, dass § 19 (2) StVZO Anwendung findet und eine Begutachtung der Änderungen nach § 21 StVZO erfolgen muss. Auch bei Importfahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung oder bei Fahrzeugen, deren Daten unvollständig sind bzw. nicht mehr vorliegen, wird eine Einzelabnahme zur Inbetriebnahme nötig. Gleiches gilt für das leidige Thema der Reifenfabrikatsbindung bei national- oder einzelgenehmigten Motorrädern. Eine Streichung ist bei ausreichenden Bauraum über eine Einzelabnahme möglich.

Wir erstellen für Sie auch Abnahmen nach Artikel 45 (VO (EU) 2018/858) zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis für Neufahrzeuge, wie zum Beispiel Planenaufbauten auf Lkw oder Anbau von Ladebordwänden an fabrikneuen Fahrzeugen.

Die Gutachtenerstellung im Rahmen des Einzelgenehmigungsverfahrens darf nur durch einen Zeichnungsberechtigten für das Gesamtfahrzeug eines Technischen Dienstes oder von amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden.

Unser Tipp: Kontaktieren Sie uns vor den Umbaumaßnahmen an Ihrem Fahrzeug. Mit uns können Sie die geplanten Maßnahmen besprechen und abklären, was machbar ist und was nicht. Das erspart dann ein eventuelles „böses Erwachen“ nach einem umfangreichen Umbau Ihres Fahrzeugs.

Hier sehen Sie typische Fälle aus der Praxis: von umfangreichen Tuning über Importfahrzeuge, Lkw-Umbauten bis hin zu komplexen Mehrfachänderungen. In unserer KÜS Prüfstelle in Taufkirchen bei München führen wir Begutachtungen zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis für Neufahrzeuge und Einzelabnahmen nach § 21 StVZO fachgerecht durch und unterstützen Sie bei der sicheren und legalen Zulassung Ihres Fahrzeugs.

KÜS-Prüfstelle Taufkirchen

Tölzer Straße 61
82024 Taufkirchen OT Potzham

Tel.: 089 242 083 16
Mobil: 0172 96 46 366

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

09:00 – 17:00 Uhr

Wir arbeiten bevorzugt mit Terminvereinbarung

Aktuelle Öffnungszeiten und kurzfristige Änderungen finden Sie auf dem
Google-Profil der KÜS Prüfstelle Taufkirchen

Hauptuntersuchung (HU) bei der KÜS Prüfstelle in Taufkirchen bei München