Damit Ihr Fahrzeug offiziell als Oldtimer anerkannt wird, ist ein Gutachten nach § 23 StVZO erforderlich. Dieses Gutachten dient als Grundlage für die Zulassung mit H-Kennzeichen und bestätigt, dass Ihr Fahrzeug als “kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut” eingestuft werden kann.
Voraussetzung für die Oldtimereinstufung ist unter anderem, dass Ihr Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist, sich in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand befindet sowie weitestgehend dem Originalzustand entspricht (zeitgenössiche Änderungen sind erlaubt).
Mit einem H-Kennzeichen profitieren Sie von einer pauschalen Kfz-Steuer, uneingeschränkter Zufahrt zu Umweltzonen und einer offiziellen Anerkennung Ihres Fahrzeugs als Oldtimer. Gleichzeitig trägt die Einstufung zum Werterhalt und zur Attraktivität Ihres Fahrzeugs bei.
In unserer KÜS Prüfstelle in Taufkirchen bei München unterstützen wir Sie zuverlässig bei der Oldtimereinstufung und begleiten Sie auf dem Weg zum H-Kennzeichen – kompetent, transparent und mit kurzfristigen Terminen.





