Nach dem Einbau bestimmter Fahrzeugteile ist eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO erforderlich, damit Ihr Fahrzeug weiterhin den gesetzlichen Vorschriften entspricht und sicher am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Typische Beispiele sind:
- Fahrwerke und Tieferlegungen
- Felgen und Rad-Reifen-Kombinationen
- Spurverbreiterungen
- Sportauspuffanlagen
- Anhängerkupplungen
- Sonstige technische Umbauten
Für die Änderungsabnahme benötigen wir die zugehörigen Unterlagen, beispielsweise eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), ein Teilegutachten oder eine andere Genehmigung für das eingebaute Bauteil.
Im Rahmen der Prüfung kontrollieren wir, ob:
- die verbauten Teile für Ihr Fahrzeug zulässig sind,
- alle Auflagen aus dem Gutachten eingehalten wurden,
- sich das Fahrzeug weiterhin in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
Die positive Änderungsabnahme wird dann durch die Ausstellung eines Änderungsnachweises (Nachweis über den ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen) schriftlich bestätigt.Die in diesem Nachweis aufgeführten Änderungen für die Fahrzeugpapiere müssen aber nicht in jedem Fall direkt in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sondern es ist auch möglich, diese erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren (Ummeldung oder Halterwechsel) hier übernehmen zu lassen. In diesem Fall reicht es aus, den Nachweis bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.